Hessen


Hessen, im Herzen Deutschlands gelegen, vereint kulturelles Erbe mit Innovationskraft. Im Kontext des digitalen Zeitalters setzt sich das Bundesland aktiv für den digitalen Fortschritt ein. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die vielfältigen staatlichen Förderprogramme und Strategien Hessens vor, die Unternehmen und Institutionen bei ihrer digitalen Entwicklungsreise begleiten. Erfahren Sie, wie Hessen die Weichen für eine erfolgreiche digitale Zukunft stellt und wie Sie von diesen Initiativen profitieren können.

DIGI-Zuschuss

Der DIGI Zuschuss von der WI Bank wird in regelmäßigen Abständen als Förderaufruf angeboten. Bitte schauen Sie für aktuelle Förderläufe auf der Website der WI Bank vorbei. Der DIGI Zuschuss unterstütz durch Förderung bei der digitalen Transformation von Produktionsprozessen, der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und bei der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 EUR erfolgen.

Der zeitliche Rahmen ist auf der Förderwebsite einzusehen, hier gibt es regelmäßig Förderaufrufe.

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