Nordrhein-Westfalen


Nordrhein-Westfalen positioniert sich proaktiv im Zeitalter der Digitalisierung, um den Herausforderungen von morgen gewachsen zu sein. Mit gezielten staatlichen Förderprogrammen fördert das Land den digitalen Wandel in Unternehmen aus der regionalen Wirtschaft. Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und wie diese dazu beitragen können, Ihr Unternehmen zukunftsorientiert und digital innovativ zu gestalten.

MID-Digitalisierung

Der Digitalisierungsgutschein MID-Digitalisierung ist die Weiterentwicklung der Förderung zur Digitalisierung in NRW im Rahmen des MID-Invest. MID-Invest ist hierbei im Jahr 2022 ausgelaufen und MID-Digitalisierung ist seit Mitte 2023 als Förderangebot verfügbar. Das Ziel der Digitalisierungsgutscheine sind die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, um auch in Zukunft Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit zu halten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bei der innovativen Entwicklung und Digitalisierung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die der KMU-Richtlinie entsprechen. Die Geschäftsidee muss nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Kleinst- und Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitende und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR oder Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitende und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR sind, ein „eigenständiges Unternehmen“ sind und nach der Ermittlungsmethode gemäß Artikel 6 des Anhangs der KMU-Empfehlung zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ bzw. „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen (Anzahl Mitarbeitende, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme) nicht überschreiten. Außerdem müssen die Unternehmen ihren Sitz am Tag der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen haben und zur Lösung der Aufgabenstellung nicht über die notwendige fachliche Expertise verfügen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung von intelligenten und smarten Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, welche am Markt angeboten werden, gefördert. Im Fokus der Entwicklung steht die Integration von intelligenten Applikationen und Methoden, wie beispielsweise Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- und Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen. Im Zuge der stetig fortschreitenden Digitalisierung existiert am Markt eine Vielzahl an Lösungen zur Anpassung und Optimierung von unternehmensinternen Prozessen. Mit dem Schwerpunkt werden Unternehmen darin unterstützt, Prozesse durch den Einsatz entsprechender Hard- & Software effizient, lückenlos und nachhaltig zu transformieren

Wie wird gefördert?

Anträge stellen die KMU selbst. Dabei wird der Antrag online über das Antragsmodul generiert und durch den Upload der unterschriebenen Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein rechtskräftig. Sobald ein Unternehmen eine Förderzusage (Zuwendungsbescheid) erhalten hat, kann es eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der freien Wirtschaft (Start-up, Ingenieurbüro, IT-Beratung, etc.) mit Sitz in der Europäischen Union beauftragen.

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss werden die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Ausgaben im Angebot des Kooperationspartners zugrunde gelegt. Die bewilligende Stelle behält es sich vor, Positionen des Angebotes, welche nicht zuwendungsfähig sind, ersatzlos zu streichen und anhand dieser korrigierten Summe die Zuwendung zu berechnen. Es können nur Nettobeträge anerkannt werden, eine Förderung der Umsatzsteuer ist ausgeschlossen. Der Durchführungszeitraum, also die maximale Bearbeitungsdauer, zur Umsetzung des Vorhabens beträgt wahlweise: 6, 9 oder 12 Monate Der Durchführungszeitraum muss bei der Beantragung festgelegt werden und dient der Berechnung aller weiteren Fristen.

Bei MID Digitalisierung ist die Bagatellgrenze bei 4.000€. Die maximale Zuwendungssumme liegt bei 15.000€ wobei bei Kleinst- und kleinen Unternehmen 80% Förderquote und bei Mittleren Unternehmen 60% Förderquote erreicht werden kann.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Eine Definition der Laufzeit der Förderung MID-Digitalisierung konnten wir nicht entnehmen. Bitte schauen Sie zu allen Informationen und Richtlinien auf der Website von Mittelstand Innovation & Digital vorbei.

Pfeil links

zur vorherigen Seite zurückkehren