Thüringen


Thüringen ist bestrebt, seinen Mittelstand in der digitalen Landschaft zu festigen und zu fördern. Die Landesregierung hat spezielle Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ins Leben gerufen, um bei der Digitalisierung zu unterstützen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Unternehmen den Weg in die digitale Zukunft zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Hier bieten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen staatlichen Unterstützungsinitiativen, die Thüringens KMU in der Digitalisierung begleiten.

Digitalbonus Thüringen

Der Digitalbonus Thüringen der Aufbaubank Thüringen hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen und Produkten sowie Dienstleistungen zu Unterstützen und die Informationssicherheit zu steigern.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere Verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk und Handel), im Gastgewerbe, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen. Darüber hinaus gibt es noch diverse Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen:

  • Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
  • Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
  • Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1. Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:

  • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
  • Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
  • Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Einführung eines digitalen Abbilds
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
  • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

2. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:

  • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
  • Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

3. Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software
  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Ende der Förderung: 31.12.2023

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