Schleswig-Holstein


Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind ein essenzieller Bestandteil der Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts. Um diesen Unternehmen den digitalen Wandel zu erleichtern und ihre Wettbewerbsposition zu stärken, hat das Land spezifische Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese Programme unterstützen KMU bei der Implementierung digitaler Technologien und Geschäftsmodelle. Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die staatlichen Initiativen, die Sachsen-Anhalt’s Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten.

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen

Mit dem neuen Förderprogramm der WTSH sollen Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen unterstütz werden. Die Module unterteilen sich in die Beratung & Umsetzung, wobei hier eine klare Korrelation besteht. Klares Ziel ist die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken!

Wer wird gefördert?

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Für Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen gelten besondere Regeln zur Feststellung der Unternehmensklasse.

Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft (Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Modul Beratung:

Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln

Diese dienen

  • der Verbesserung der IT-Sicherheit oder
  • der Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle oder
  • der Digitalisierung von Prozessen oder
  • der Digitalisierung von Produkten und Verfahren.

Modul Umsetzung:

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden:

  • Hardware, z. B. Server, PCs, Speicher- und Peripheriegeräte
  • Software, z. B. BI-Tools (Business Intelligence-Tools), CRM (Customer Relationship Management), DMS (Dokumenten-Management-System), ECM (Enterprise Content Management) oder ERP (Enterprise Ressource Management), wobei
    • beim einmaligen Erwerb einer Nutzungslizenz die Kosten für eine Dauer von maximal bis zu 36 Monaten anerkannt werden,
    • bei „Software as a Service“ (SaaS) die Kosten längstens für zwölf volle Kalendermonate förderfähig sind und
    • bei Miete von Cloud-Speicher-Lösungen die Kosten längstens für sechs volle Kalendermonate anerkannt werden,
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software, z. B. Installation von Hardware, Installation und Anpassung von Software, Datenmigration, monatliche Kosten für Hosting und Service sowie Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit sowie
    • Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. externe Dienstleistungen zur Schulung eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wie wird gefördert?

Modul Beratung:

Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder durch Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Nicht gefördert werden:

  • Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder Werbung.
  • Die Mehrwertsteuer ist bei Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Im Modul Beratung beträgt die Zuwendung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Modul Umsetzung:

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Im Modul Umsetzung werden Kosten, die für eigenes Personal anfallen, als Pauschalsatz von 20 % der direkten Kosten des Vorhabens gefördert.

Die Förderung erfolgt im Modul Umsetzung als De-minimis-Beihilfe: Die Gesamtsumme der gewährten De-minimis-Beihilfen für das Unternehmen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen; der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen, die im Bereich des Straßentransportsektors tätig sind, darf im Zeitraum von drei Steuerjahren 100.000 Euro nicht übersteigen.

Im Modul Umsetzung beträgt die Zuwendung maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Die Förderung ist maximal bis zum 31.12.2029 laufend, je nach Nutzung der Förderung. Bitte schauen Sie für Details auf der Website der WTSH vorbei.

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